Befreiung von der Rezeptgebühr


Bei Krankenkassen beantragen
Ein Medikament wird in der Apotheke eingescannt. In der Regel muss eine Rezeptgebühr bezahlt werden.
pikselstock/Shutterstock.com

Für Patient*innen mit häufigen Verschreibungen bedeuten die jährlichen Rezeptgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung. Abhilfe verspricht eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse. Doch welche Voraussetzungen sind für eine Befreiung notwendig?

Grenze für Zuzahlung erreicht?

Egal ob Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte: Bei vielen medizinischen Leistungen müssen die Patient*innen einen kleinen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Wie hoch der Betrag ist, richtet sich nach dem jährlichen Brutto-Haushaltseinkommen. Um die Haushalte nicht zu sehr zu belasten, hat der Gesetzgeber eine Höchstgrenze für den jährlichen Eigenanteil eines Haushalts festgelegt. Diese Grenze ist aktuell bei 2%. Chronisch Kranke müssen sogar lediglich 1% der jährlichen Kosten übernehmen.

Ist die Belastungsgrenze überschritten, befreit die Krankenkasse die Patient*innen von alles Zuzahlungen für den Rest des Jahres. Doch Vorsicht: Für die Befreiung muss die Patient*in einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen und alle entstandenen Kosten nachweisen. Am besten bewahren die Patient*innen deshalb den Beleg nach dem Einkauf in der Apotheke auf. Dabei ist wichtig, dass alle Belege den korrekten und vollständigen Namen des Versicherten enthalten. Bei Bedarf legen viele Apotheken für Stammkund*innen auch ein Kundenkonto an, über das problemlos alle geleisteten Zahlungen abrufbar sind.

Befreiung im Voraus

Viele chronisch kranke Menschen wissen schon zu Jahresbeginn, dass die Zuzahlungen des kommenden Jahres die Belastungsgrenze überschreiten. In diesem Fall ist eine Befreiung im Voraus sinnvoll. Mit dem Zuzahlungsrechner lässt sich die individuelle Belastungsrechner für das kommende Jahr ganz einfach selbst berechnen.

Quelle: ABDA, Bundeministerium für Gesundheit, Apothekerkammer Niedersachsen

News

Schwangerschaft: Besser weniger sitzen
Schwangerschaft: Besser weniger sitzen

Reduziert Risiken

Bewegung in der Schwangerschaft ist gesund – da sind sich Fachleute einig. Doch wie viel Anstrengung ist nötig, damit sich die Bewegung positiv auf die Schwangerschaft auswirkt?   mehr

Was helfen Laser & Co gegen Nagelpilz?
Was helfen Laser & Co gegen Nagelpilz?

Laser, Kaltplasma oder Teebaumöl

Nagelpilz ist hartnäckig und die Behandlung mit antibiotischem Nagellack dauert oft lange. Deshalb greifen Betroffene häufig zu Alternativen. Doch was können Laser & Co. sowie die vielen gegen Nagelpilz angepriesenen Hausmittel?   mehr

Kortisonspray schadet dem Baby nicht
Kortisonspray schadet dem Baby nicht

Asthma während Schwangerschaft

Schwangere mit Asthma scheuen sich oft davor, ihr Kortisonspray zu benutzen. Sie haben Angst, dass das dem Ungeboren schadet. Doch offenbar nutzt das Spray nicht nur der Mutter, sondern auch dem Kind.   mehr

Tipps gegen Reisedurchfall
Tipps gegen Reisedurchfall

Ungetrübte Urlaubsfreuden

Reisedurchfall kann den Urlaub richtig vermiesen. Zum Glück gibt es Möglichkeiten, ihm vorzubeugen. Und hat es einen trotzdem erwischt, kann man sich oft selbst helfen.   mehr

Auch E-Bike fahren macht fit
Auch E-Bike fahren macht fit

Von wegen gemütlich

E-Biken ist nur was für schlappe Faulenzer*innen? Von wegen: Das Radeln mit Elektromotor fordert Herz und Muskeln fast ebenso stark wie normales Radfahren.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juli

Gut leben mit Vorhofflimmern

Gut leben mit Vorhofflimmern

Keine Chance dem Schlaganfall!

Vorhofflimmern bedeutet nicht, auf ein aktives Leben verzichten zu müssen. Wer seine Medikamente zuv ... Zum Ratgeber
Heidjer-Apotheke
Inhaberin Ariane Klaus-Fricke
Telefon 0418489310
Fax 04184/89 31 17
E-Mail info@heidjer-apotheke.de